Wir beraten seit 1995 im internationalen Steuerrecht Deutschland / Italien zu Fragen des Einkommenssteuerrechts, insbesondere
- zum steuerlichen Wohnsitz
- zur Besteuerung des Arbeitseinkommens im internationalen Kontext
- zur Besteuerung von Dividenden und Zinsen,
- zu Kapitalgewinnen
- zu Immobilieneinnahmen
- kontrollierten ausländischen Unternehmen, die durch das Gesetzesdekret 142/2018 neu formuliert wurde, und der damit verbundenen Regelung der rückgeführten Dividenden
- zur ständigen Niederlassung
- zu Ausnahmesystem für Zweigniederlassungen
- zum Zusammenhang der Besteuerungsysteme.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht.